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Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder bei Berufsfortbildung im Ausland mit Gratisnächtigung?
Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder anlässlich einer (Auslands-)Reise können nur zeitlich eingeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fällt kein Nächtigungsaufwand an, können dafür keine Werbungskosten und auch keine pauschalen Nächtigungsgelder anerkannt werden ().
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Psychologin. Um sich beruflich weiterzuentwickeln, entschloss sie sich im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu einer Bildungskarenz, während der sie mehrere Monate als Psychologin im Ausland tätig war. Der Arbeitgeber leistete dafür weder Kostenersätze noch lag ein Auftrag des Arbeitgebers vor.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragte die Arbeitnehmerin für die gesamte Dauer der Bildungskarenz von 150 Tagen die Berücksichtigung von pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern (Tagesgebühr: 41,40 €; Nächtigungsgebühr: 32 €) als Werbungskosten (gesamt 11.010 €).
Das Finanzamt erkannte zwar das Vorliegen einer Reise und somit die Tages- und Nächtigungsgelder als Werbungskosten dem Grunde nach an, jedoch nur zeitlich begrenzt für S. 23 die Anfangsphase von fünf Tagen bis zur Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit (gesamt 36...