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Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Schenkungssteuer
Lipp (Blog Handelsblatt ) analysiert ein Urteil des FG Düsseldorf vom (4 K 2501/21 Erb) zur Schenkung von 500.000 CHF durch einen in der Schweiz wohnhaften Geschenkgeber, der kurz nach der Schenkung verstarb, an eine auch in Deutschland wohnhafte Geschenknehmerin. Das deutsche Finanzamt unterwarf die Geldzuwendung in Deutschland der Schenkungssteuer; in der Schweiz wurde Erbschaftssteuer festgesetzt. Das deutsche Finanzamt verweigerte die Anrechnung der Schweizer Erbschaftssteuer auf die deutsche Schenkungssteuer. Für das FG sei hingegen eine Anrechnung geboten, weil beide Steuern an den gleichen Lebenssachverhalt (die Geldzuwendung) anknüpfen und es zu formalistisch wäre, die unterschiedliche rechtliche Einordnung zum Anlass zu nehmen, den identischen Vorgang (Geldschenkung) einer doppelten Besteuerung zu unterwerfen. Dass die deutsche Schenkungssteuer im vorliegenden Fall nicht nach, sondern vor der ausländischen Erbschaftssteuer entstanden war, hielt das Gericht für unbeachtlich.