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Ne bis in idem und Kumulierung steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Sanktion
Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR verstößt es nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung, wenn in einem Steuer- und einem Steuerstrafverfahren zwei Sanktionen verhängt werden, zwischen den beiden Verfahren aber ein „hinreichend enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang“ besteht. Bahceci/Celik (Intertax 8/2020) analysieren, welche Anforderungen an den sachlichen und inhaltlichen Zusammenhang zu stellen sind. Sachlich müssen die Beweismittel in beiden Verfahren gewürdigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Festsetzung des Gesamtbetrags der Sanktionen eingehalten werden. Zeitlich müssen die beiden Verfahren zwar nicht gleichzeitig durchgeführt werden; darüber hinaus habe der EGMR bisher aber keine näheren Prinzipien entwickelt, sodass es zu Überscheidungen mit dem Recht auf ein faires Verfahren kommen könne.