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SWI 4, April 2022, Seite 208

ATAD III – EU-Initiative zum Abbau von Briefkastengesellschaften

Fischer (Blog Handelsblatt ) analysiert den von der EU-Kommission am vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zu Briefkastengesellschaften. Demnach müsse, nach Zustimmung aller Mitgliedstaaten, ab 2024 in allen Mitgliedstaaten zwingend ein zweistufiger Substanztest mit dem Ziel der Ermittlung substanzschwacher Gesellschaften durchgeführt werden. Betroffen wären grundsätzlich alle grenzüberschreitend tätigen Gesellschaften, deren Einkünfte zu mehr als 75 % aus passivem Einkommen resultieren und deren Tagesgeschäft (inklusive Entscheidungsfindung) in den vorangegangenen zwei Jahren ausgelagert war. Solche Gesellschaften müssen in ihren Steuererklärungen zusätzliche Angaben machen, um „Substanzstärke“ zu zeigen. Rechtsfolgen der „Substanzschwäche“ sind die Aberkennung der Ansässigkeit in einem EU-Mitgliedstaat, eine CFC-Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters (auch natürliche Personen!) und ein automatischer Informationsaustausch.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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