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SWI 10, Oktober 2016, Seite 527

Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung

Weitemeyer/Wiese/Schumacher (IStR 2016, 692 ff) stellen den deutschen Nationalbericht zum Generalthema 2 beim diesjährigen IFA-Kongress in Madrid dar. Sie beschreiben zunächst die deutschen unilateralen Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung: Nur solche ausländischen Steuern können in Deutschland angerechnet werden, die ihrer Struktur nach der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer entsprechen. Zudem sind nur solche ausländischen Steuern anrechenbar, die im Ausland festgesetzt und gezahlt wurden. Besonders weisen sie auf die Abzugsmethode hin, wonach der Steuerpflichtige wahlweise statt der Anrechnung die ausländische Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte auch abziehen kann. Der abkommensrechtliche Teil befasst sich mit Regelungen zur Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung, Subject-to-Tax- und Switch-over-Klauseln. Am Ende des Beitrags gehen die Autoren auch auf die Frage der Vereinbarkeit deutscher Missbrauchsabwehrregelungen mit dem Unionsrecht ein.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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