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Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx)
Die Stammfassung der Exekutionsordnung datiert aus dem Jahr 1896 und ist nunmehr sowohl sprachlich als auch inhaltlich in die Jahre gekommen. Die mit der Exekutionsordnungs-Novelle 1991 begonnene Novellierung ist mit der aktuellen Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx, BGBl I 2021/86, ausgegeben am ) nunmehr (vorläufig) abgeschlossen. Ziel der GREx ist die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens; daneben wurde auch die Schreibweise der Exekutionsordnung aktualisiert. Die Reform bringt keine grundsätzlichen, für die Personalabrechnung relevanten Änderungen der Berechnung des pfändbaren Betrags; allerdings sind doch einige Verfahrensänderungen, Vereinfachungen und Klarstellungen von für die Personalverrechnung relevanten Abläufen und Themen vorgesehen. Finden Sie dazu nachfolgende Details.
Relevante Änderungen der Exekutionsordnung (EO)
Bestellung eines Verwalters
Dem zentralen Ziel einer Steigerung der Effizienz von Exekutionsverfahren wurde dadurch Rechnung getragen, dass zum einen eine Bündelung aller Verfahren zur Hereinbringung von Geldforderungen beim allgemeinen Gerichtsstand am Wohnsitz des Verpflichteten erfolgt (= Exekutionsgericht). Zum anderen wurden Exekutionspakete geschaffen, mit welchen mehrere Exekutionsmittel zusammengefasst w...