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SWI 6, Juni 2013, Seite 273

EuGH: Steuerbefreiung für medizinisch indizierte Schönheitsoperationen

In seinem Urteil vom , Rs. C-91/12, PFC, hatte sich der EuGH mit der Frage der Anwendbarkeit der Steuerbefreiungen für Krankenhausbehandlungen, ärztliche Heilbehandlungen und Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin auf ästhetisch-plastische Leistungen („Schönheitsoperationen“) zu befassen. Die Rechtsfrage stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem in Schweden für die Erhebung der Mehrwertsteuer zuständigen Skatteverk und der PFCClinic AB (im Folgenden: PFC) wegen der für den Besteuerungszeitraum Mai 2007 geschuldeten Mehrwertsteuer.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: PFC bietet medizinische Leistungen auf dem Gebiet der ästhetisch-plastischen Chirurgie und entsprechende Behandlungen an. Das Unternehmen erbrachte in dem im Ausgangsverfahren fraglichen Zeitraum Leistungen sowohl in Form von Schönheitsoperationen als auch in Form von plastischer Chirurgie sowie bestimmte Hautpflegeleistungen. PFC führt Eingriffe wie Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Bruststraffung, Bauchformung, Fettabsaugung, Gesichtsstraffung, Stirnstraffung, Operationen an Augen, Ohren und Nase sowie andere Maßnahmen der plastischen Chirurgie durch. Außerdem nimmt das Untern...

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