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Eine Bleibeprämie ist vom Schutz durch das IESG erfasst
Unter einer Bleibeprämie ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu verstehen, wenn dieser sein Arbeitsverhältnis zumindest bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auflöst. Da es sich dabei letztlich um eine Abgeltung für die Arbeitsleistung handelt, ist eine derartige Prämie für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers vom Umfang des Schutzes des IESG erfasst ().
Dem vom OGH zu entscheidendem Fall lag folgender – an sich recht einfacher – Sachverhalt zugrunde: Mit Schreiben vom unterbreitete der Dienstgeber der Dienstnehmerin das Angebot einer „Bleibeprämie (Stay-on-Bonus)“ in Höhe von 30 % des jährlichen Bruttogehalts, die ihr einen Anreiz bieten sollte, im Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Als Voraussetzungen für die Auszahlung wurden das Vorliegen einer uneingeschränkten Betriebsbewilligung (im Anlassfall im August 2019 erteilt) und eine aktive Beschäftigung der Dienstnehmerin bis zum genannt. Die Zahlung erfolgte als einmalige freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch für die Zukunft. Bei langen Abwesenheiten im Dienst sowie bei Dienstgeberkündigung vor Ablauf der Wartezeit sollte die Prämie nur aliquot zustehen. Bei längerem Krankenstand...