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Israelischer Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführungsvergütungen, die ein in Israel ansässiger Geschäftsführer von einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG i. V. m. § 22 EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Die in EAS 1404 noch zum Ausdruck kommende Auffassung, dass in der Geschäftsführertätigkeit ein Fall einer steuerabzugspflichtigen „kaufmännischen Beratung“ liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wurde daher bereits in EAS 2112 nicht mehr aufrechterhalten.
S. 243 Aus dem DBA Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem Geschäftsführer zur Ausübung seiner Funktionen keine „feste Einrichtung“ in Österreich zur Verfügung stehen sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden, soweit sich weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Abkommenskontext anderes ergibt, gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA der Zuteilungsregel des Art. 14 zugeordnet (Philipp/Loukota/ Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 14–81). Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter die DBA-Zuteilungsregel f...