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Beteiligungshaltung in inländischen Betriebsstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
Ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft Hauptgesellschafterin einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft und gehört zum österreichischen Betriebsstättenvermögen dieser Personengesellschaft eine Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ist der in der Kapitalbeteiligung aufgebaute Wertzuwachs in Österreich steuerverfangen. Diese Steuerhängigkeit besteht unabhängig davon, ob das DBA Liechtenstein auf diese liechtensteinische Kapitalgesellschaft anwendbar ist oder nicht. Denn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Liechtenstein geht durch die Anwendung des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebsstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebsstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren.
Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebsstättengewinns (und damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebsstättengewinns) die Regeln des Art. 7 DBA maßgebend sind. Die Auslegung des Art. 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten „AOA“ zu stützen. Danach können einer Betriebsstätte Kapitalbeteiligungen nur zugerechnet werden, wenn sie funktional der Au...