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ASoK 8, August 2020, Seite 312

IV. Budgetbegleitgesetz 2020

Gerda Ercher-Lederer

Der Beschluss des Nationalrates vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2020) sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

S. 3131. Entfall des § 32a AuslBG: Da mit Ablauf des die siebenjährige Übergangsfrist für Kroatien endet. Kroatische Arbeitskräfte volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Unternehmen mit Sitz in Kroatien volle Dienstleistungsfreiheit im Sinne der Art 45 und 56 AEUV haben und in den nächsten Jahren keine weiteren EU-Beitritte zu erwarten sind, sollen die Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung des § 32a AuslBG entfallen.

2. Reduzierte Zahlungen an den Insolvenz-Entgelt-Fonds: Die an den Insolvenz-Entgelt-Fonds zu überweisenden Bundesmittel sollen im Jahr 2021 um 50 Mio Euro und im Jahr 2022 um 100 Mio Euro vermindert werden (§ 14 Abs 4 AMPFG).

Zudem soll die Abwicklung der Lehrlingsförderung ab 2023 nicht mehr über den Insolvenz-Entgelt-Fonds laufen. Vielmehr soll nach § 14 AMPFG der Bund die entsprechenden Mittel direkt an die Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft überweisen und so bürokratischen Aufwand verringern. Umfasst ist davon ...

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