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PV-Info 3, März 2018, Seite 1

Begutachtungsentwurf zum Familienbonus

Monika Kunesch

Am hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG zur Einführung des angekündigten Familienbonus ab versandt. Die Begutachtungsfrist endet am . Der Begutachtungsentwurf sieht folgende Eckpunkte vor (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten):

  • Der Familienbonus Plus reduziert als erster Absetzbetrag (= direkte Steuerersparnis) die errechnete Tarifsteuer maximal bis null. Durch andere Absetzbeträge (wie etwa den Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag oder den Verkehrsabsetzbetrag) kann es in der Folge, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zur Erstattung von Einkommensteuer und zu einer SV-Rückerstattung kommen.

  • Der Familienbonus Plus beträgt 1.500 € pro Kind pro Jahr (125 € pro Monat) bis inklusive des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Nach Ablauf des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, wird er auf 500,16 € pro Kind pro Jahr (41,68 € pro Monat) reduziert.

  • Der Anspruch besteht, solange Familienbeihilfe gewährt wird.

  • Der Familienbonus kann von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte beantragt werden. Eine diesbezügliche Änderung ist nur jahresweise möglich. Antragsberechtigt sind der Familienbeihilfenberechtigte oder dessen...

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