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SWI 5, Mai 2016, Seite 276

EuGH: Dienstleistungen der Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherers nicht mehrwertsteuerfrei

In seinem Urteil vom , C 40/15, Aspiro SA, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob Dienstleistungen der Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherers von der Mehrwertsteuer befreit sind oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Aspiro SA (kurz: Aspiro) ist eine in Warschau niedergelassene mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaft. Aspiro ist weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Versicherungsmakler oder -vertreter. Insbesondere haftet Aspiro nicht gegenüber den Versicherten. Sie erbringt im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens auf der Grundlage eines mit ihm geschlossenen Vertrags alle Dienstleistungen iZm der Schadensregulierung. Sie erhält dafür eine Pauschalvergütung, die sich nach der Art des zu regulierenden Schadens richtet.

Im Rahmen des Vertrags erbringt Aspiro die folgenden 18 Leistungen, vergibt aber einige von ihnen an einen externen Unterauftragnehmer:

  • Annahme von Schadensmeldungen;

  • Aufnahme der Schäden in das Computersystem und Aktualisierung der Daten im Laufe der Schadensregulierung;

  • Ermittlung der Ursachen und Umstände von Versicherungsfällen einschließlich der Überprüfung des Gegenstands und de...

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