Unternehmensbesteuerung und Rechtsformwahl
3. Aufl. 2023
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S. 146Kapitel 4 Kapitalgesellschaften – am Beispiel der GmbH
4.1. Errichtung der Gesellschaft
4.1.1. Rechtsgrundlage, Rechtsnatur
Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), RGBl 1906/58 idgF. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine sog juristische Person. Sie entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch und ist eine „Kapitalgesellschaft“ – der Gesellschaft wird von den Gesellschaftern ein bestimmtes Kapital zur Verfügung gestellt. Seit kennt das GmbHG zwei Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Hinblick auf das Stammkapital und die Haftung der Gesellschafter. § 10b GmbHG regelt nunmehr die Gründungsprivilegierung. Das Gesetz unterscheidet daher zwischen der gründungsprivilegierten und der nicht gründungsprivilegierten GmbH. Das Mindeststammkapital beträgt bei beiden € 35.000,--, es unterscheiden sich aber die Mindesteinzahlungen. Bei der Bargründung sind bei der gründungsprivilegierten GmbH insgesamt mindestens € 5.000,-- einzuzahlen, bei der nicht gründungsprivilegierten GmbH sind insgesamt mindestens € 17.500,-- einzubezahlen. Die GmbH ist Unternehmerin kraft Rechtsform, dh unabhängig davon, ob...