Unternehmensbesteuerung und Rechtsformwahl
3. Aufl. 2023
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S. 104Kapitel 3 Personengesellschaften nach dem UGB
3.1. Gesellschaftsformen
3.1.1. Aktuelle Rechtslage
Nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist die Gründung folgender Personengesellschaften möglich:
Offene Gesellschaft (OG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft (stG)
Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) zählt zu den Personengesellschaften. Im Folgenden werden die stille Gesellschaft und die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht aber nicht näher behandelt, da ihrer Eignung als zu wählende Rechtsformen aufgrund der mangelnden Rechtsfähigkeit eine geringfügige Bedeutung zukommt.
3.1.2. Rechtsgrundlage, Rechtsnatur
Rechtsgrundlage für die offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft sind die Bestimmungen des zweiten Buches des Unternehmensgesetzbuches.
Die Personengesellschaft ist eine Gesellschaft, also eine durch Vertrag begründete Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen, gerichtet auf einen gemeinsamen Zweck. Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften sind (uneingeschränkt) rechtsfähig, sie sind außerdem sog Gesamthandschaften. Personengesellschaften sind den juristischen Personen (etwa einer GmbH) im Außenverhältnis weitgehend gleichgestellt.
Aufgrund ih...