Hofer/Seidl/Kreimer-Kletzenbauer

Sozialversicherung 2022

für alle Erwerbstätigen (dbv)

23. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0798-5

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Sozialversicherung 2022 (23. Auflage)

S. 200

4.1 Pensionsversicherung

4.1.1 Allgemeines Pensionsgesetz (APG) und Pensionskonto

4001

Das APG kann als ein Gesetz betrachtet werden, welches zum ersten Mal massiv in die bis dahin sehr komplizierten Pensionsberechnungen eingriff und eine leichter nachvollziehbare Pensionsberechnung bzw Darstellung schuf. Natürlich gab es bis zum 2. StabilitätsG 2012 noch die „Parallelrechnung“ für ab Geborene, die sehr zur Undurchschaubarkeit beitrug und mittlerweile abgeschafft ist.

Seit 2005 ist das APG das führende Pensionsgesetz und das ASVG/GSVG/BSVG sind nur mehr subsidiär anwendbar. Es wurde für alle Versicherten eingerichtet, die ab geboren wurden. Manche Bestimmungen schlagen aber auch auf Ältere durch (zB Korridor- und Schwerarbeitspension etc). Es beschäftigt sich ua mit dem Anspruch auf Alterspension, den anrechenbaren Versicherungszeiten, der Einrichtung und Führung des Pensionskontos, der (Pensions-)Gutschriftsermittlung und der „Parallelberechnung“ für alte Anwartschaften.

a) Einrichtung und Führung des Pensionskontos

4002

Das Pensionskonto ist beim Dachverband der österreichischen SV-Träger (früher Hauptverband) für alle ab Geborenen eingerichtet. Grundsätzlich beginnt die Kontoführung mit dem ersten nach dem

Sozialversicherung 2022

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