Hofer/Seidl/Kreimer-Kletzenbauer

Sozialversicherung 2022

für alle Erwerbstätigen (dbv)

23. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0798-5

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Sozialversicherung 2022 (23. Auflage)

S. 59

2.1 Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach dem ASVG

2001

Bei der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist folgende Prüfungs-Reihenfolge einzuhalten:

2.1.1 Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem „Zick-Zack-Kurs“

2002

Bei jedem Beschäftigungsverhältnis ist zunächst immer das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses zu überprüfen, wobei nach § 47 Abs 2 EStG Lohnsteuerpflichtige jedenfalls auch als Dienstnehmer gelten. Ist dies nicht der Fall und liegt auch keine Pflichtversicherung nach GSVG als Kammerzugehöriger vor, ist das Bestehen eines freien Dienstverhältnisses zu untersuchen. Die Versicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG versteht sich als „Auffangbecken“ für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht von Schritt 1 bis 3 umfasst sind.

Gemäß den E-MVB 004-04-00-010 ist bei der Frage der Pflichtversicherung nach dem ASVG folgende Reihenfolge maßgebend:

1.

Es ist zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis im Sinne von § 4 Abs 2 erster Satz ASVG (Vorliegen der Dienstnehmermerkmale, vgl Rz 2005) vorliegt.

2.

Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die Dienstnehmereigenschaft im Sinne von § 4 Abs 2 zweiter Satz ASVG (steuerrechtliche Anknüpfung) gegeben ist.

3.

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