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ASoK 8, August 2020, Seite 293

Kontrolle der Arbeitnehmer in der Coronakrise

Gesundheitsschutz versus Datenschutz

Andreas Gerhartl

Die Coronakrise wirft neue Fragen in nahezu sämtlichen Rechtsmaterien auf. Arbeitsrechtlich stellt sich etwa das Problem, wie weit sich die Kontrollunterworfenheit des Arbeitnehmers durch die Krisensituation verändert. Die rasche Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten dazu verleiht diesem Thema zusätzliche Brisanz.

1. Einleitung

Die COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) stützt sich auf § 1 und § 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz sowie § 15 Epidemiegesetz. Nach § 1 und S. 294§ 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz kann der BMSGPK durch Verordnung

  • das Betreten von Betriebsstätten oder Arbeitsorten bzw

  • für das gesamte Bundesgebiet das Betreten von bestimmten Orten

untersagen, soweit dies jeweils zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Darüber hinaus kann geregelt werden, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen bestimmte Orte, Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen. Da sich die Inhalte der COVID-19-LV auch auf Betriebsstätte bzw Arbeitsorte beziehen, handelt es sich dabei (schon aus diesem Grund) um eine auch arbeitsrechtlich relevante Rechtsquelle.

Im hier relevierten Zusammenhang ist von Relevanz, dass die COVID-19-LV an manchen Stellen ...

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