ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 29094. Bilanzstichtag, Bilanzerstellungszeitpunkt, Bilanzerstellungszeitraum
94.1. Bilanzstichtag
Bilanzstichtag ist jener Zeitpunkt (jener Augenblick), für den das Vermögen und die Schulden festgestellt werden.
Für die Bilanzierung sind regelmäßig diejenigen Verhältnisse maßgebend, die sich für den Tag ergeben, auf den die Bilanz erstellt wird (Bilanzstichtag). Auch für die Bewertung sind grundsätzlich die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Nur Ereignisse, die bis zum Bilanzstichtag ihre Verursachung gefunden haben, sind zu berücksichtigen.
94.2. Bilanzerstellungszeitpunkt
Unter Bilanzerstellungszeitpunkt versteht man jenen Tag, an dem die Bilanz erstellt ist. Als Zeitpunkt der Bilanzerstellung gilt i.d.R. der Tag, an dem der Unternehmer mit seiner Unterschrift die Fertigstellung der Bilanzarbeiten dokumentiert.
Wann eine Bilanz erstellt ist, regelt weder das UGB noch das Steuerrecht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dies der Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Erstellung des Jahresabschlusses durch das zuständige gesellschaftsrechtliche Organ, wie z.B. dem Vorstand bei der AG und der Genossenschaft oder dem zuständigen Geschäftsführer bei der GmbH.
Im Zweifel gilt jener Tag, an dem d...