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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 28493. Rechnungsabgrenzungen

Rechnungsabgrenzungen sind Bilanzposten.

Rechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten Erfassung von Aufwendungen und Erträgen. Eine periodengerechte Erfolgsermittlung ist dann gewährleistet, wenn in der G.u.V.-Rechnung genau jene Aufwendungen und Erträge verrechnet werden, die wirtschaftlich in die Abrechnungsperiode gehören (vgl. § 201 Abs. 2 Z 5 UGB).

Es ist zu unterscheiden zwischen


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Ausgabe
und
Aufwand
einerseits und zwischen
Einnahme
und
Ertrag
andererseits.

Ausgabe bzw. Einnahme sind die Geldbewegungen (Kassa, Bank ...),

Aufwand bzw. Ertrag ist die periodenmäßige Zuweisung dieser Geldbewegungen.

93.1. Vorauszahlungen

Vorauszahlungen (= Transitorien) sind im Abschlussjahr gebuchte Aufwendungen bzw. Erträge, die wirtschaftlich ganz oder teilweise in das nächste Geschäftsjahr gehören.

Vorauszahlungen sind als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) auszuweisen (§ 198 Abs. 5 und 6 UGB).

Es gibt

  • eigene

    und

  • fremde

Vorauszahlungen.

S. 28593.1.1. Eigene Vorauszahlungen

Darunter versteht man vorausbezahlte Aufwendungen; sie müssen aus dem betreffenden Aufwandskonto, auf dem sie bei der Zahlung gebucht worden sind, ausgeschieden werden (Habenbuchung!), die Sollbuchung erfolgt auf dem Konto


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„Aktive Rechnungsabgrenzungen“
(= Aktive R...

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