ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 27292. Rücklagen
Rücklagen sind Passivposten in der Bilanz.
Rücklagen werden eingeteilt (vgl. §§ 224 und 229 UGB) in:
Versteuerte Rücklagen
–Kapitalrücklagen
–Gewinnrücklagen
Unversteuerte Rücklagen
–Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
–Sonstige unversteuerte Rücklagen
92.1. Versteuerte Rücklagen
Unter versteuerten Rücklagen versteht man Teile des Eigenkapitals, die nicht am Kapitalkonto, sondern auf gesonderten Rücklagenkonten ausgewiesen werden.
Kapitalrücklagen sind durch Kapitaleinzahlungen entstanden.
Unter Gewinnrücklagen werden Beträge ausgewiesen, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Jahresüberschuss gebildet worden sind.
Rücklagenbildungen (Dotierungen, Einstellungen) dienen der Stärkung des Eigenkapitals (Verbreiterung der Eigenkapitalbasis), weil mit ihnen Eigenkapital (insbesondere aus Gewinn neu generiertes oder von den Gesellschaftern eingezahltes) von einer Ausschüttung (vorübergehend oder auf Dauer) ferngehalten wird. Es sollen dadurch Mittel für Erneuerungen oder Erweiterungen des Betriebes gebildet oder Verluste aufgefangen werden.
92.1.1. Dotierung
Aus der Sicht des UGB bedeutet (sowohl die Bildung einer Rückstellung als auch) die Dotierung einer R...