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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 26390. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind in Geld bewertete Verpflichtungen (Schulden), die zum Bilanzstichtag dem Grund und der Höhe nach bekannt sind.

Gemäß § 224 UGB werden die Verbindlichkeiten wie folgt aufgegliedert:

  • Anleihen; davon konvertibel

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

  • erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

  • sonstige Verbindlichkeiten

90.1. Wertansatz

Darlehen sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.

Lieferverbindlichkeiten sind mit der vereinbarten Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte Leistung anzusetzen.

Rentenverpflichtungen sind zum Barwert der zukünftigen Auszahlung anzusetzen.

90.2. Grundsatz der Vorsicht

Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht Bedacht zu nehmen (§ 211 Abs. 1 in Verbindung mit § 201 Abs. 1 Z 4 UGB). Führen z.B. Wertsicherungsvereinbarungen zu einer Erhöhung der Verbindlichkeit, sind diese (unternehmensrechtlich zwingend) zu berücksichtigen.

90.3. Fristigkeit

Das verlangt eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach der

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