ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 25489. Forderungen
Unternehmen, die Leistungen erbringen (z.B. Waren verkaufen), gewähren ihren Kunden häufig ein Zahlungsziel. Solche Lieferungen und Leistungen, deren Gegenleistungen nicht sofort vereinnahmt werden, führen zu Forderungen. Forderungen sind der Ausdruck des Anspruches auf eine Gegenleistung, i.d.R. auf Geld.
Forderungen entstehen aber nicht nur aus Rechtsgeschäften, sondern auch infolge eines Schadenersatzsanspruches auf Grund einer Beschädigung oder auf Grund einer Enteignung.
Eine Forderung ist in jenem Jahr auszuweisen, in dem die Leistung erbracht wurde. Auf die Fälligkeit des Leistungsentgeltes bzw. auf die Rechnungserteilung kommt es nicht an. Nach der ständigen Rechtsprechung ist auf die Übertragung der faktischen Verfügungsgewalt abzustellen.
Forderungen können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden.
Häufig (vgl. § 224 UGB) werden die Forderungen in
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und
sonstige Forderungen (Guthaben bei Lieferanten, die nicht aus geleisteten Anzahlungen resultieren, Abgabenvorauszahlungen und Guthaben gegenüber dem Finanzamt, Lohn- und Gehaltsvorschüsse, Darlehen an Dienstnehmer ...)
eingeteilt.
Im weiteren Sinn sind Forderungen auch noch...