ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 21584. Bewertungsverfahren
Für die Bewertung des Endbestandes (Verbrauchs) gibt es verschiedene Möglichkeiten.
84.1. Identitäts(preis)verfahren
Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Die zum Bilanzstichtag vorhandenen Wirtschaftsgüter müssen daher identifiziert und mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet werden. Handelt es sich um gleichartige Güter mit unterschiedlichen Anschaffungskosten, müssen diese entweder getrennt gelagert oder durch besondere Merkmale gekennzeichnet sein.
Dem Grundsatz der Einzelbewertung entspricht in erster Linie das Identitätspreisverfahren.
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Einkaufsdatum | Menge | Preis/kg | Gesamtpreis | |
100 kg | 400,– | 40.000,– | ||
60 kg | 410,– | 24.600,– | ||
120 kg | 415,– | 49.800,– |
Die zum lagernden Waren stammen von folgenden Lieferungen:
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Einkaufsdatum | Menge | Preis/kg | Gesamtpreis | |
10 kg | 400,– | 4.000,– | ||
30 kg | 410,– | 12.300,– | ||
50 kg | 415,– | 20.750,– | ||
Inventurwert daher | 37.050,– |
Das Identitätspreisverfahren (= Identifikationsverfahren) ist immer dann einzusetzen, wenn es betrieblich zweckmäßig erscheint. Das Identitätspreisverfahren stellt die präziseste Art der Vorratsermittlung dar. Grundsätzlich sollte versucht werden, dieses Ver...