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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 21283. Bewertung

Bewerten ist eine Tätigkeit, die das Ziel hat, den Wert eines Wirtschaftsgutes in Geld auszudrücken.

Das Inventar beinhaltet nicht nur die mengenmäßige Feststellung, sondern auch die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einzelbewertung, wonach jeder Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten ist. Ein Hotelbetrieb beispielsweise kann aber seinen Bestand an Geschirr mit gleichbleibender Menge und gleichbleibendem Wert ansetzen (Festbewertung), wenn sich der Bestand wenig ändert und mindestens alle fünf Jahre eine Zählung durchgeführt wird. Ferner können gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens und des beweglichen Anlagevermögens zu Gruppen zusammengefasst mit gewogenen Durchschnittswerten im Inventar angesetzt werden (Gruppenbewertung).

83.1. Einzelbewertung

Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung, d.h. jedes Wirtschaftsgut ist für sich einzeln zu bewerten (§ 201 Abs. 2 Z 3 UGB). Dieser Grundsatz gilt auch im EStG (§ 6 EStG: „Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ...“).

Die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter hat unabhängig von den Wertverhältnissen anderer Wirtschaftsgüter zu erfolgen. Insbesondere dürfen Wertmind...

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