ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 20077. Zurechnung von Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter dürfen nur dann in die Buchhaltung (Bilanz) aufgenommen werden, wenn sie dem Unternehmen/Unternehmer persönlich und sachlich zugerechnet werden können.
Hiebei ist das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum maßgeblich.