ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 18470. Buchungstext
Die Eintragungen, die bei der Verbuchung eines Geschäftsvorfalls auf dem Konto vorgenommen werden, sind der „Buchungstext“.
Eingetragen werden:
Datum
Belegnummer
Text
Betrag
Gegenkonto
usw.
Das UGB gestattet die Verwendung von Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben und Symbolen, ordnet aber diesfalls an, dass im Einzelfall deren Bedeutung festliegen muss (§ 190 Abs. 2 UGB).
Gebucht wird grundsätzlich in Geldbeträgen!