ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 17367. Privat
Das Eigenkapital eines Unternehmens kann sich nicht nur durch betriebliche Ereignisse (Aufwendungen, Erträge) ändern, sondern auch durch Ereignisse, die in der Privatsphäre des Unternehmers ihren Anlass haben. Zur Verbuchung dieser Privatentnahmen bzw. Privateinlagen wird/werden das/die Privatkonto/-konten eingerichtet.
Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden für jeden Gesellschafter solche Privatkonten eingerichtet. Bei juristischen Personen (AG, GmbH) sind Privatkonten ausgeschlossen, da sie keine „Privatsphäre“ haben.
67.1. Entnahmen
... Entnahmen sind alle nicht betrieblich veranlaßten Abgänge von Werten (z.B. von Bargeld, Waren, Erzeugnissen und anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, von Leistungen, von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter). ...
Die Entnahme setzt eine nach außen erkennbare Entnahmehandlung voraus. Die Entnahme von Betriebsvermögen erfolgt nicht bereits in dem Zeitpunkt des Willensentschlusses, eine Entnahmehandlung zu setzen, sondern erst mit der in der Außenwelt wahrnehmbaren Umsetzung dieses Entschlusses und setzt daher regelmäßig ein tatsächliches, nach außen in Erscheinung tret...