ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 16964. Nebenkosten
Bei einer Anschaffung können neben dem Kaufpreis auch „Nebenkosten“ anfallen. Unter den Anschaffungsnebenkosten versteht man alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das betreffende Wirtschaftsgut zu erwerben bzw. damit es in das Unternehmen gelangt und in Nutzung genommen werden kann, z.B. Zölle und sonstige Eingangsabgaben, Frachten (Schiff, Bahn, Flug ...), Zustellgebühren, Transportversicherung, Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtungskosten, Provisionen, Montagekosten.
Merksatz: Die Nebenkosten teilen das Schicksal der Hauptsache!
Barzahlung von Beförderungskosten EUR 15.000,– zzgl. 20 % USt
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Warenvorrat | 15.000,– | ||
FA-Vorsteuer | 3.000,– | ||
an | Kassa | 18.000,– |
Beispiel 2:
Vorschreibung der Grunderwerbsteuer (EUR 3.500,–) und sofortige Bezahlung durch Banküberweisung
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Grundstücke | 3.500,– | ||
an | Bank | 3.500,– |
Beispiel 3:
Rechtsanwalt legt Honorarnote in Höhe von EUR 2.000,– zzgl. 20 % USt für den Grundstückskaufvertrag
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Grundstücke | 2.000,– | ||
FA-Vorsteuer | 400,– | ||
an | Verbindlichkeiten | 2.400,– |
Die Nebenkosten für die Anschaffung der Umsatzträger (Waren ...) werden meist als Bezugskosten bezeichnet.
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Einkaufspreis | |
+ | Bezugskosten |
Einstandspreis |
Die Bezugskosten werden häufig nicht auf dem Vorratskonto, sonde...