ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 16763. Internationale Lieferklauseln
Kauf und Verkauf kommen durch übereinstimmende Willenserklärung von Käufer und Verkäufer, die sog. Willensübereinstimmung, zustande. Diese kann schriftlich (in bestimmten Fällen zwingend erforderlich!) oder mündlich geschehen. Im Rahmen eines solchen Kaufvertrages wird auch u.a. geregelt, wer die Transportkosten zu tragen hat bzw. wann der Gefahrenübergang (= Risikoübergang) erfolgt.
Da nationale Gesetze zumeist keine Regelungen bezüglich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs enthalten, wurde für die Welthandelspraxis die Schaffung von allgemein anerkannten Regelungen notwendig. 1936 veröffentlichte die Internationale Handelskammer in Paris erstmals „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ unter dem Titel „Incoterms 1936“. Diese Incoterms entsprechen den Handelsbräuchen der meisten Länder und besitzen somit eine entsprechende Verbreitung.
Incoterms sind ein von der Wirtschaft selbst geschaffenes privatrechtliches Instrument zur Rechtsvereinheitlichung. Unmittelbar verbindliche Wirkung erlangen sie durch ausdrückliche Bezugnahme im Warenkaufvertrag. Incoterms regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinbli...