ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 15861. Warenrücksendung (Retourwaren)
Retourwaren sind vom Käufer an den Verkäufer zurückgesandte Waren.
Rücksendungen können aus Gründen beanstandeter Qualität der Waren oder aus anderen Mängeln erfolgen. Sie werden als Korrekturbuchungen auf dem ursprünglich betroffenen Warenkonto gebucht. Dabei ist die Umsatzsteuer entsprechend zu korrigieren, denn damit ändert sich auch das vereinnahmte Entgelt.
Wenn die Rechnung über die Lieferung bereits ausgestellt und verbucht worden ist und es wegen der Retourware zu einer Preisminderung kommt, stellt der Lieferant eine Gutschrift aus, die für die Verbuchung heranzuziehen ist.
Eine Gutschrift ist buchhalterisch wie eine Rechnung – allerdings seitenverkehrt zur Rechnung – zu behandeln.
Z.B. bei einer Gutschrift zu einer Eingangsrechnung:
Der Nettowert der Gutschrift stellt eine Minderung des Warenbestandes dar und ist daher auf dem Warenvorratskonto im Haben zu buchen.
Ebenso ist die Vorsteuer zu berichtigen (Habenbuchung!).
Weiters vermindert sich die Verbindlichkeit um den Bruttobetrag der Gutschrift.
61.1. Warenrücksendung bei Kauf
Rücksendungen ergeben sich, wenn gekaufte Ware z.B. wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung an den Lieferanten zurückgegeb...