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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 14558. Umsatzsteuergesetz

Der Umsatzsteuer unterliegen

  • alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland

  • gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

  • Der Eigenverbrauch des Unternehmers im Inland.

  • Die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet (Einfuhrumsatzsteuer). Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Einfuhren (Warenimport) aus dem sogenannten „Drittlandsbiet“ (= alle Nicht-EU-Staaten) erhoben.

Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Das heißt, der Abnehmer wird befähigt, im eigenen Namen über den Gegenstand zu verfügen. Er kann ihn weiterveräußern, belasten usw.

Sonstige Leistung ist praktisch jedes Tun, Dulden oder Unterlassn, das nicht in einer Lieferung besteht (z.B. Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen).

Eigenverbrauch liegt dann vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände, die seinem Unternehmen dienen, für Zwecke verwendet oder verwenden lässt, die außerhalb des Unternehmens liegen. Weiters sind als Eigenverbrauch die Verwendung von Dienstnehmern für Zwecke außerhalb des Unternehmens oder die Nutzung von Berechtigungen zu werten.

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich ...

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