ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 13355. Zugänge von Vermögensgegenständen
Ein entgeltlicher Erwerbsvorgang setzt die Änderung der Zurechnung eines bereits bestehenden Wirtschaftsgutes oder die Neubegründung eines Rechtsverhältnisses gegen eine nach unternehmerischen Grundsätzen angemessene Gegenleistung voraus (Kauf, Tausch usw.).
55.1. Anschaffung
Unter Anschaffung (z.B. von Maschinen, Waren, Roh- und Hilfsstoffen) ist
der entgeltliche Erwerb
eines in dieser Form bereits bestehenden Wirtschaftsgutes zu verstehen,
vorausgesetzt, dass eine Änderung in der Person des über das Wirtschaftsgut Herrschaftsberechtigten eintritt (Verschaffung der Verfügungsmacht!).
Anschaffungsvorgänge sind z.B. Kauf, Tausch, Ersteigerung.
Keine Anschaffung liegt hingegen vor, wenn
ein Wirtschaftsgut in den Betrieb eingelegt wird (Privateinlage),
ein Wirtschaftsgut aus einem ausländischen Betrieb in einen inländischen Betrieb überführt wird,
ein Wirtschaftsgut unentgeltlich übertragen wird (Schenkung ...),
Miteigentum real geteilt wird
und
Umlaufvermögen in Anlagevermögen umgewandelt wird.
55.2. Herstellung
Als Herstellung wird ein Vorgang bezeichnet, durch den aus bestimmten vorhandenen Vermögensgegenständen mit einer bestimmten Verkehrsgängigkeit ein neue...