ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 13154. Einteilung der Betriebe
54.1. Urproduktion
Diese befasst sich mit der Bodenbewirtschaftung. Man unterscheidet:
54.1.1. Land- und Forstwirtschaft
Gegenstand der Land- und Forstwirtschaft ist die nichtgewerbliche Bodenbewirtschaftung. Sie bezweckt die Neugewinnung von Bodenerzeugnissen (Getreide ...). Entscheidend ist der Einsatz der Sonne, mit deren Hilfe diese Erzeugnisse gewonnen werden.
54.1.2. Substanzbetriebe
Gegenstand ist die gewerbliche Bodenbewirtschaftung, die im Abbau von Bodenschätzen besteht (Bergbau, Schottergrube ...). Der vorhandene Grund und Boden wird verbraucht.
54.2. Erzeugungsbetriebe
Erzeugungs(= Fertigungs)betriebe kaufen Roh- und Hilfsstoffe.
Diese werden verbraucht (verarbeitet), um daraus fertige Erzeugnisse herzustellen; man spricht von Roh- und Hilfsstoffverbrauch (= Materialaufwand, Verbrauch von Rohstoffen, Verbrauch von Hilfsstoffen ...).
Unfertige Erzeugnisse (unfertige Arbeiten ...) sind Erzeugnisse, deren Herstellung noch nicht abgeschlossen ist.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden oft als Halb- und Fertigerzeugnisse bezeichnet.
S. 13254.3. Handelsbetriebe
Gegenstand der Handelsbetriebe ist der Ein- und Verkauf von Waren (Handelswaren). Der Handel überbrückt ...