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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 10848. Zahllast/Gutschrift

Auf Grund der Bestimmungen über die Umsatzsteuervoranmeldung und die monatlichen (vierteljährlichen) Vorauszahlungen (§ 21 UStG) muss der Unternehmer zu jedem Monatsende (Quartalsende) die Vorauszahlung (bzw. den Überschuss) feststellen. Die Vorauszahlung wird auch als Zahllast, der Überschuss als Gutschrift bezeichnet.

Die Zahllast (oder Gutschrift) ergibt sich aus der Differenz zwischen den eigenen Umsatzsteuern und den abziehbaren Vorsteuern. Eine Zahllast ergibt sich dann, wenn die USt höher ist als die Vorsteuer, im umgekehrten Fall errechnet sich eine Gutschrift.

Der Unternehmer hat die Zahllast an das Finanzamt abzuführen. Dies ist für jeden Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum (i.d.R. jeden Monat) vorzunehmen.

48.1. Ermittlung der Zahllast

Mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges hat ein Unternehmen nur jene Umsatzsteuer zu entrichten, die sich als Differenz zwischen der USt auf die Umsätze und die abziehbare Vorsteuer ergibt.

S. 10948.2. Verbuchung der Zahllast (Gutschrift)

Die Zahllast (Gutschrift) ergibt sich zwischen Umsatz- und Vorsteuern. Zu diesem Zweck werden die Konten FA-VSt und FA-USt gegen das Konto FA-Zahllast (= Verrechnungskonto Finanzamt Umsatzsteuer) abgesch...

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