ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 7238. Gewinnermittlungen
Gemäß § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn durch doppelte Buchhaltung zu ermitteln.
Der Begriff „Gewinn“ umfasst sowohl ein positives als auch ein negatives Jahresergebnis. Alle Bestimmungen, die sich auf die Gewinnermittlung beziehen, gelten grundsätzlich auch für die Ermittlung von Verlusten.
38.1. Doppelte Buchführung
Der Gewinn besteht in einer betriebsbedingten Änderung des Eigenkapitals. Eine aus der Geschäftstätigkeit resultierende Vermehrung des Eigenkapitals bedeutet einen Ertrag, eine Verminderung des Eigenkapitals stellt einen Aufwand dar.
In der doppelten Buchhaltung wird der Gewinn auf zweifache Weise ermittelt, und zwar durch
direkte Gewinnermittlung
und
indirekte Gewinnermittlung.
38.1.1. Direkte Gewinnermittlung
Eine direkte Gewinnermittlung liegt vor, wenn der Gewinn als Unterschied zwischen Erträgen und Aufwendungen berechnet wird. Dies erfolgt durch die G.u.V.-Rechnung.
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Erträge | |
– | Aufwendungen |
Gewinn |
S. 73
38.1.2. Indirekte Gewinnermittlung (= Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich)
Eine indirekte Gewinnermittlung liegt vor, wenn der Gewinn aus dem Vergleich der Reinvermögen (= Betriebsvermögen) zu zwei verschiedenen Zeitpunkten festgestellt wird.
Betriebsvermögen im Sinn...