ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 6736. Rechnungsausgleich
Die Bezahlung eines Geschäftes (= Rechnungsausgleich) kann selbst wiederum auf drei Zahlungsarten vorgenommen werden:
bar
halbbar
unbar
Bei der
Barzahlung benützt weder der Zahler noch der Empfänger ein PSK-/Bankkonto (z.B. Barerlag, Barinkasso),
halbbaren Zahlung benützt entweder der Zahler oder der Empfänger ein PSK-/Bankkonto (z.B. Bareinzahlung auf ein Konto des Empfängers mit Erlagschein, Zahlschein),
unbaren Zahlung benützt sowohl der Zahler als auch der Empfänger ein PSK-/Bankkonto (z.B. Überweisungsauftrag, Dauerauftrag, Zahlschein).
Der Schuldner einer Verbindlichkeit zahlt bar (= Kassaausgang beim Schuldner) bei der Bank mit Zahlschein auf das Bankkonto des Gläubigers (= Inhaber der Forderung) ein.
Buchungssatz beim Gläubiger:
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Bank / Forderung |
Buchungssatz beim Schuldner:
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Verbindlichkeit / Kassa |