ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 4325. Eröffnungsbilanzkonto
Wenn wir mit einer Buchhaltung neu anfangen (oder nach dem Abschluss einer Rechnungsperiode wieder beginnen), müssen wir mit den vorhandenen Beständen an Vermögensgegenständen, Schulden und Eigenkapital die aktiven und passiven Bestandskonten eröffnen (= Auflösung der Bilanz auf einzelne Bestandskonten). Dies kann nicht durch Einsetzen der betroffenen Post auf dem Konto geschehen, sondern es muss die Kontoeröffnung nach den Regeln der doppelten Buchhaltung, das heißt mit einem Buchungssatz, durchgeführt werden. Diese erforderlichen Gegenbuchungen werden auf dem Eröffnungsbilanzkonto (= EBK) vorgenommen. Die Eröffnung der Buchhaltung eines jeden Geschäftsjahres erfolgt somit unter Zuhilfenahme des EBK.
Das EBK ist seitenverkehrt zum letzten Schlussbilanzkonto (SBK).
Die Schlussbilanz des Jahres 2013 zeigt folgendes Bild:
Die Buchhaltung des Jahres 2014 wird wie folgt eröffnet:
S. 44Die Buchungssätze für die Eröffnungsbuchungen lauten:
1) Eröffnung eines aktiven Bestandskontos:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
aktives Bestandskonto | an | EBK |
2) Eröffnung eines passiven Bestandskontos:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
EBK | an | passives Bestandskonto |
Das EBK wird nur zu Beginn des Geschäftsjahres benötigt, weil ja keine laufenden Geschäf...