ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 3317. Kontenlehre
Bucht man auf der „Soll“-Seite eines Kontos, so belastet man dieses; bucht man auf der „Haben“-Seite, so erkennt man es. Es hat sich jedoch als zweckmäßiger herausgestellt, von „Soll-Buchung“ und „Haben-Buchung“ zu sprechen.
Ebenso wie die Verrechnung von Forderungen (siehe 16.2.) lassen sich auch andere Vermögensgegenstände verbuchen, z.B.: