ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2715. Bilanzgliederung
Die Bilanz gliedert sich in
Aktiva (Vermögensgegenstände)
und
Passiva (Eigen- und Fremdkapital).
15.1. Gliederung der Aktiva/Passiva
Beide Seiten der Bilanz sind weiter gegliedert, um einen besseren Überblick zu ermöglichen.
15.1.1. Aktiva
Die Aktiva gliedern sich in
Anlagevermögen (langlebige Betriebsmittel, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen)
und
Umlaufvermögen (kurzfristige Betriebsmittel, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd1 dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d.h. verbraucht, verarbeitet, veräußert ... zu werden).
15.1.1.1. Anlagevermögen
Das UGB definiert als Anlagevermögen Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 198 Abs. 2 UGB). Dauernd heißt, dass ein Wirtschaftsgut während seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder zumindest eines größeren Zeitraumes davon dem Geschäftsbetrieb dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind zum Gebrauch bestimmt. Im Zweifelsfall kann eine tatsächlich längere Verweildauer im Betrieb ein Indiz für Anlagevermögen sein. Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß nicht länger als ein Jahr ist, können nicht zum Anlagevermögen gerechnet werden.
Vermögensgegenstände, die zur...