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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 2110. Inventar

(= Inventarium, in der Praxis auch oft Inventur genannt)

Die bei der Inventur festgestellten Vermögensgegenstände und Schulden sind zu verzeichnen, und deren Wert ist anzugeben (§ 191 UGB). Dies geschieht im Inventar.

In einem solchen Inventar werden Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens in einer staffelförmigen Aufstellung dargestellt. Durch die Gegenüberstellung ergibt sich das Reinvermögen; z.B.:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
A.
Vermögensgegenstände
1. Anlagevermögen
1.1. nicht abnutzbares Anlagevermögen
unbebaute Grundstücke
200.000,–
1.2. abnutzbares Anlagevermögen
Maschinen
300.000,–
Büromaschinen
100.000,–
600.000,–
2. Umlaufvermögen
Warenvorräte
50.000,–
Lieferforderungen
150.000,–
Bank
90.000,–
Kassa (= Bargeld)
10.000,–
300.000,–
Summe der Vermögensgegenstände
900.000,–
B.
Schulden
Lieferverbindlichkeiten
160.000,–
Schuldwechsel
40.000,–
Summe der Schulden
200.000,–
C.
Gegenüberstellung (Rekapitulation)
Summe der Vermögensgegenstände
900.000,–
Summe der Schulden
200.000,–
Reinvermögen (= Eigenkapital)
700.000,–

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