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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 168. Beleg

Belege sind schriftliche Aufzeichnungen über betriebliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle), die im Rechnungswesen erfasst werden müssen.

8.1. Geschäftsbriefe

Geschäftsbriefe sind Schriftstücke, die der Vorbereitung oder dem Abschluss eines Geschäftes dienen, aber auch solche, die die Durchführung oder auch allfällige Rückabwicklung eines bereits geschlossenen Geschäftes betreffen, kurz in irgendeinem Zusammenhang mit dem Geschäft stehen (z.B.: Aufträge samt Ergänzungen, Auftragsbestätigungen, schriftliche Verträge, Versandanzeigen, Lieferscheine, Frachtbriefe, Eingangs-/Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Unterlagen über Zahlungseingänge oder Zahlungsausgänge, Reklamationen einschließlich Mängelrügen, Stellungnahmen von Lieferanten zu Reklamationen). Mangels Bezuges auf ein konkretes Geschäft werden dagegen Informationen, Werbematerial wie Prospekte oder Postwurfsendungen, Glückwunschschreiben uÄ. nicht den Geschäftsbriefen zugerechnet.

Geschäftsbriefe können sowohl als Schriftstücke (Papier) als auch in Form eines elektronischen Datensatzes bestehen.

8.2. Buchungsbelege

Jeder Geschäftsvorfall ist mit den wesentlichen Merkmalen seines Inhalts schriftlich festzuhalten. Dies erfolgt dur...

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