ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 395112. Veräußerungen, Betriebsaufgabe, -übergabe
Bei einer Veräußerung werden Erfolgs- und Aufwandskomponente gegenübergestellt. Bei der Veräußerung eines einzelnen Wirtschaftsgutes sind dies der Veräußerungserlös und der Restbuchwert.
Veräußerung eines Grundstückes. Buchwert EUR 100.000,–, Erlös EUR 500.000,–.
Daraus ergibt sich die aufgedeckte stille Reserve (= Veräußerungsgewinn) in Höhe von EUR 400.000,–.
112.1. Veräußerung mehrer Wirtschaftsgüter
Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam verkauft, werden alle Restbuchwerte dem Erlös gegenübergestellt.
Veräußerung von 3 Grundstücken (Buchwerte EUR 20.000,–, EUR 30.000,– und EUR 50.000,–), Erlös für alle Grundstücke EUR 500.000,–.
Der Veräußerungsgewinn für alle Grundstücke ermittelt sich wie folgt:
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Erlös | 500.000,– | |
Buchwerte (20.000,– + 30.000,– + 50.000,–) | – | 100.000,– |
Veräußerungsgewinn | 400.000,– |
112.2. Übernahme von Schulden
Werden für die veräußerten drei Grundstücke (siehe 121.1.) Schulden in Höhe von EUR 40.000,– übernommen, sodass der Barkaufpreis nur EUR 460.000,– beträgt, ermittelt sich der Veräußerungsgewinn wie folgt:
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Erlöse: | ||||
Barkaufpreis | 460.000,– | |||
übernommene Schulden | 40.000,– | |||
Erlöse insgesamt | 500.000,– | |||
Buchwerte (w.o.) | – | 100.... |