ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 386109. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kaufen und verkaufen Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, können Anlagevermögen erwerben, sind Arbeitgeber, können klagen und können geklagt werden.
Die Buchhaltung unterscheidet sich daher grundsätzlich nicht wesentlich von der eines Einzelunternehmers, außer:
Die Kapitalgesellschaften haben ein (i.d.R. unveränderliches)
–Grundkapitalkonto (bei der AG)
–Stammkapitalkonto (bei der Gesellschaft m.b.H.)
(= starres Nennkapital).
Es gibt keine Privatkonten (mangelnde Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften!), sondern nur Ausschüttungen an die Gesellschafter.
Der Gewinn (Verlust) wird als eigene Bilanzpost ausgewiesen und vorgetragen.
109.1. Eigenkapital
Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich zusammen aus Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (Ges.m.b.H.), den Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen) und dem Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
Für Kapitalgesellschaften sieht § 224 Abs. 3 UGB folgende Untergliederung des Eigenkapitals vor.
Nennkapital (Grund-, Stammkapital), vermindert um eine eventuell ausstehende Einlage, soweit diese nicht eingefordert wurde (als Wertberichtigung zum Eig...