ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 356107. Besondere Buchungsfälle
107.1. Selbsterstellte Anlagen
Werden Anlagen durch Eigenfertigung hergestellt (z.B. Baumeister baut sich das Bürogebäude selbst), so ist der hiefür benötigte Produktionsaufwand (Löhne, Rohstoffe, Energie usw.) in den laufenden Aufwandsarten enthalten. Er ist als Aufwand auf den entsprechenden Konten verbucht. Es ergibt sich nun die Notwendigkeit eines Aktivierens jener Teile der Aufwendungen, die auf die Eigenfertigung der Anlagegüter entfällt. Da eine anteilsmäßige Abgrenzung der Aufwände zu kompliziert ist, bleibt nur die Möglichkeit einer Pauschalberichtigung (pauschale Aufwandskorrekturen!). Sie erfolgt auf dem Ertragskonto „Im Anlagevermögen berücksichtigte Eigenleistungen“.
Es werden die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlage ermittelt und als Zugang auf einem Bestandskonto
„Im Bau befindliche Anlagen“
(„Selbst erstellte Anlagen“ oder „Anlagen im Bau“) verbucht.
Die Gegenbuchung erfolgt auf einem Ertragskonto
„Im Anlagevermögen berücksichtigte Eigenleistungen“
(Aktivierte Eigenleistungen).
Buchungssatz für die Aktivierung:
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Im Bau befindliche Anlagen / Im Anlagevermögen berücksichtige Eigenleistungen |
Werden neben der Eigenleistung auch Subaufträge e...