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Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 333102. Bewertung beim § 4/1-Ermittler

§-4/1-Ermittler (= Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG) haben die Bewertungsbestimmungen des § 6 EStG zu beachten!

102.1. Abnutzbares Anlagevermögen (§ 6 Z 1 EStG)

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens erfolgt die Bewertung folgendermaßen:

  • Grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA bzw. außergewöhnliche Abschreibungen

  • Wenn der Teilwert niedriger ist, kann dieser angesetzt werden. (Die Rechtsprechung setzt aber eine erhebliche und dauernde Wertminderung voraus).

102.2. Nichtabnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen (§ 6 Z 2 EStG)

Bei diesen Wirtschaftsgütern erfolgt die Bewertung folgendermaßen:

  • Grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten

  • Wenn der Teilwert niedriger ist, kann dieser angesetzt werden. (Auch hier setzt die Rechtsprechnung eine erhebliche und dauernde Wertminderung voraus).

102.3. Verbindlichkeiten (§ 6 Z 3 EStG)

Schulden sind wie Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bzw. nichtabnutzbares Anlagevermögen zu bewerten. Allerdings – wenn sich der Wert geändert hat – im umgekehrten Sinn, d.h.

  • Anschaffungskosten („Wegschaffungskosten“)

    oder

  • höherer Teilwert.

102.4. Rückstellungen

Ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, so ha...

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