ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 316100. Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens bildet einen wesentlichen Bestandteil jeder Inventar- bzw. Bilanzerstellung.
Bewerten heißt: den Wert eines Wirtschaftsgutes in Geld ausdrücken.
Für die Bewertung sind die Verhältnisse zum Bilanzstichtag – also zu jenem Zeitpunkt, für den das Vermögen und die Schulden in einer Bilanz gegenübergestellt werden – maßgeblich.
Der Bewertung kommt im Rahmen der Bilanzierung eine zentrale Bedeutung zu, da von der Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden die Größe des Betriebsvermögens und damit auch der Gewinn der Periode abhängt! Durch eine höhere Bewertung der Aktiva erhöht sich das Betriebsvermögen und der Gewinn; eine Erhöhung der Schulden führt zu einer Verminderung des Betriebsvermögens und des Gewinns.
Bewertungsvorschriften finden sich im UGB und im EStG.
100.1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen. Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten.
100.1.1. Bewertungsstetigkeit
Ein Wechsel der in den Vorjahren angewendeten Methoden ...