ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 29897. Bilanzberichtigung, Bilanzänderung
Der Steuerpflichtige muss den Jahresabschluss (Bilanz ...) nach den (allgemeinen) Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung/Bilanzierung erstellen.
Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen beziehen sich jeweils auf die Bilanz eines Unternehmens/Betriebes, das/der den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 Abs. 1 EStG ermittelt.
Gesetzestext § 4 Abs. 2 EStG: siehe Anlage 4.
Bis zum Einreichen beim Finanzamt kann die Bilanz durch den Steuerpflichtigen – innerhalb allfälliger unternehmensrechtlicher Schranken – jederzeit geändert werden. Nach dem Einreichen beim Finanzamt muss unterschieden werden, ob eine Bilanzberichtigung oder eine Bilanzänderung vorliegt.
97.1. Bilanzberichtigung
Unter Bilanzberichtigung versteht man
die Berichtigung eines in der Bilanz vorhandenen, unrichtigen und daher unzulässigen Bilanzansatzes durch einen zulässigen Bilanzansatz,
die Aufnahme eines fehlenden (zwingend aufzunehmenden) Bilanzansatzes,
oder
das Ausscheiden eines unzulässigen Bilanzansatzes.
Durch eine Bilanzberichtigung soll die Steuerbilanz mit den zwingenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie den Vorschriften des EStG und des KStG in Einklang gebracht werden. Dies gilt sowohl f...