ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 33. Interessenten am Rechnungswesen
Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, die am Unternehmen interessierten Personen und Organisationen zu informieren. Hier kommen u.a. in Betracht:
3.1. Eigentümer des Unternehmens
Für den oder die Eigentümer bzw. Anteilseigener (z.B. Aktionäre) des Unternehmens sind in erster Linie
die Aufzeichnungen des Standes und der Veränderungen der Vermögensgegenstände bzw. der Schulden
und
die Ermittlung des Erfolges (Gewinn oder Verlust)
von Bedeutung.
Der Eigentümer kann mit Hilfe des Rechnungswesens auch die Tätigkeit der Unternehmensleitung und der Belegschaft kontrollieren.
3.2. Unternehmensleitung
Für die Unternehmensleitung liefert das Rechnungswesen den Nachweis der korrekten und erfolgreichen Führung der Geschäfte, Unterlagen für ihre dispositive Tätigkeit (Planung, Organisation ...) und schließlich Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
3.3. Belegschaft des Unternehmens
Ein gut funktionierendes Rechnungswesen ist wichtig für die Erhaltung des Unternehmens und somit für die Erhaltung der Arbeitsplätze. Außerdem sind die Arbeitnehmer an einem ordnungsmäßigen Rechnungswesen – z.B. im Hinblick auf die korrekte Bere...