ABC der Buchhaltung
5. Aufl. 2014
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S. 22. Betriebliches Rechnungswesen
Zu den Pflichten als Unternehmer gehört auch das Führen von Büchern und Aufzeichnungen. Dies führt uns zum Thema des betrieblichen Rechnungswesens.
Unter dem Begriff „Betriebliches Rechnungswesen“ sind alle Verfahren zu verstehen, die das gesamte betriebliche Geschehen zahlenmäßig erfassen und überwachen.
Diese Aufzeichnungen dienen dem Gläubigerschutz, der Steuerbemessung sowie der Planung und Steuerung des Betriebsgeschehens.
Ausgangsgrößen für die Besteuerung bilden u.a. der erzielte Umsatz und vor allem der Gewinn, welcher starken Schwankungen unterliegen kann. Der/die Unternehmer ist selbst für die Ermittlung jener Daten verantwortlich, von denen das Finanzamt in weiterer Folge die Steuern bemisst.
Die Notwendigkeit, Fakten des Wirtschaftslebens aufzuschreiben, ergibt sich nicht nur aufgrund der bestehenden Gesetze, sondern vielmehr aus dem Unvermögen des Einzelnen, sich alle Vorgänge zu merken.
Die Aufschreibungen dienen somit als Gedächtnisstütze und bieten darüber hinaus allen, die am Unternehmen Interesse haben, Einblick in jenes.
Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen (wert- und mengenmäßigen) Erfassung, Aufschreibung und Verarbei...